Gerichtsurteil: Mann muß seiner Frau 124.000 Rosen kaufen

Montag, 3. März 2008, 18:49 Uhr

Weil Shahin in zehn Jahren Ehe geizig ohne Ende war und seine Ehefrau selbst im Restaurant stets selber bezahlen ließ, hat die jetzt vor Gericht erwirkt, dass ihr Mann ihre Hochzeitsmitgift in Form eines Blumenkaufs einlösen musste. Die Mahr wird in der Regel erst beim Ableben des Mannes oder bei einer Scheidung ausbezahlt. Mehr

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