Die sogenannte „Extended Version“ von „Hostel 2“ wurde am 10. Juni beschlagnahmt. Der Verkauf des umstrittenen Horror-Films steht in Deutschland ab sofort unter Strafe. Die DVD-Fassung von „Hostel 2“ wurde ursprünglich mit einem speziellen Gutachten freigegeben, galt eigentlich als strafrechtlich unbedenklich. Beschlagnahmegrund ist § 131 StGB (Gewaltdarstellung). Mehr
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Leute, die sich sowas als Unterhaltung reinziehen sind bemitleidenswert und gehören in Therapie.