Community: "Community" holt Star aus der "Daily Show"
Gerade einmal drei Tage ist es her, dass der Auftritt von drei neuen Gaststars bestätigt wurde, nämlich Michael Ironside, Travis Schuldt und Kirk Fox....
Mittwoch, 1. April 2009, 17:11 Uhr
Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat am Mittwoch, 1. April, im Rechtsstreit zwischen Eva Herman und dem NDR den Berufungsantrag der früheren Tagesschau-Sprecherin abgewiesen. Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und stellte damit fest, dass zwischen Eva Herman und dem NDR kein festes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Das Landesarbeitsgericht hat eine Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen.
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Horst Brendel, stellvertretender NDR Justitiar: “Der NDR sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Eva Herman war freie Mitarbeiterin – diese Feststellung des Arbeitsgerichts Hamburg vom April vergangenen Jahres hat sich nach sorgfältiger Beweisaufnahme im Berufungsverfahren nun auch das Landesarbeitsgericht zu eigen gemacht.”
Die Moderatorin muss die Kosten für das Verfahren tragen. Ihr Anwalt kündigte laut Medienberichten an, weitere rechtliche Schritte zu prüfen. Eva Herman war im Jahre 2007 wegen umstrittener Äußerungen über die Nazi-Zeit in die Kritik geraten. Infolgedessen kündigte der NDR der Moderatorin. Die Ex-Miss-Tagesschau war als freie Mitarbeiterin beschäftigt.


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