Fall Nadja Benaissa: Urteil Landgericht Berlin – “Berichterstattung unzulässig”

Mittwoch, 15. April 2009, 15:44 Uhr

Der Berliner Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz, der No Angels-Sängerin Nadja Benaissa vertritt, gab folgende Mitteilung heraus: “Als Anwalt von Frau Nadja Benaissa in presserechtlichen Angelegenheiten weise ich auf Folgendes hin: Das Landgericht Berlin hat am Dienstag, den 14. April 2009, per einstweiliger Verfügung der BILD-Zeitung, die als erste über den Fall berichtet hat, unter Androhung von Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, untersagt, weiter über ein ‘gegen die Antragstellerin eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen schwerer Körperverletzung und/oder den Gegenstand der Untersuchungshaft zu berichten.’

Das Landgericht hat eine Abwägung zwischen dem öffentlich Informationsinteresse und dem Privatsphärenschutz der Klientin  vorgenommen und kommt zu dem eindeutigen Ergebnis, dass hier eine Berichterstattung in Ansehung der Persönlichkeitsrechte von Frau Benaissa vollständig zu unterbleiben hat. Der Umstand, dass im vorliegenden Fall der zuständige Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Interviews gegenüber Boulevardmagazinen gegeben hat, lässt keine andere Bewertung zu. Wie wir bereits gestern deutlich gemacht haben, hätte hier eine Presseerklärung der Staatsanwaltschaft aufgrund des eindeutigen Überwiegens des Privatsphärenschutzes unserer Klientin unterbleiben müssen. Die Kanzlei Schertz Bergmann hatte den zuständigen Pressesprecher auf diese nach Landespressegesetz vorzunehmende Abwägung vor seiner Presseerklärung ausdrücklich hingewiesen. Wie sich aus der Entscheidung des Landgerichts Berlin vom gestrigen Tage indes ergibt, ist die Berichterstattung über den Fall unzulässig.”

Demzufolge können auch wir nicht über den Fall der Sängerin berichten, der seit Montag die Republik bewegt.

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Ein Kommentar zu “Fall Nadja Benaissa: Urteil Landgericht Berlin – “Berichterstattung unzulässig””

  1. [...] Scherz-Bergemann wurde vor der abgabe des Mandats gegen die “Bild”-Zeitung eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Demnach habe das Landgericht Berlin dem Blatt verboten, weiter über ein gegen Benaissa [...]

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