Jocelyn Brown verklagt Snap

Montag, 8. Juni 2009, 15:45 Uhr

17 Jahre später: Jocelyn Brown klagt gegen die Electronic-Band Snap. Diese soll nämlich in den 90ern ihren ‚I’ve Got The Power‘-Gesang für ihren berühmten Hit ‚The Power‘ geklaut haben. Deshalb will die 58-jährige Soul-Sängerin sich jetzt die Hälfte der Einnahmen für den Song sichern. Sollte sie erfolgreich sein, winken ihr rund sieben Millionen Euro.

Der Song wurde seit seiner Veröffentlichung 1990 in über 500 Werbespots und Filmen gespielt und Browns Angaben zufolge hatte sie nie die Erlaubnis zur Verwendung ihrer Stimme gegeben. Daher sei sie nie bezahlt worden und habe keinerlei Lizenzrecht an dem Lied.

Der Song enthielt einige Elemente aus dem Schlagzeug-Loop von “King of the Beats” von Mantronix, dem Rap” Let the Words Flow” von Chill Rob G und der Classic Line “I’ve Got The Power” von Love’s Gonna Get You von Jocelyn Brown.

Sie erklärte: „Sie meinten, sie hätten den Gesang mit einer anderen Sängerin aufgenommen – was eine Beleidigung ist. Glauben die etwa ich kenne meine eigene Stimme nicht? Früher war ich deprimiert darüber, dass sie meine Stimme gestohlen haben. Jetzt habe ich mich entschieden zu kämpfen.“

Brown und das ‘Warner Brothers’-Musikunternehmen leiteten deshalb einen Gerichtsprozess gegen die deutsche Organisation ein, die sich die Rechte an dem Snap-Hit gesichert hat.

Die Band – bestehend aus Micheal Münzing, Luca Anzilotti und Loc – versicherte immer wieder, dass sie nicht Browns Gesang verwendet hatte. Diese versucht sich derweil an einem Comeback und wird in naher Zukunft ihre neue Single ‚Love Alibi‘ veröffentlichen. (BangMedia)

Foto: WENN

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