Bundesgerichtshof hat entschieden: Man darf über “Bild”-Leser lachen

Freitag, 2. Oktober 2009, 16:13 Uhr

In dem seit einigen Jahren andauernden Streit um den putzigen Werbe-Spot der frechen Berliner Tageszeitung ‘taz’ hat das alternative Blatt endgültig gegen Branchen-Goliath ‘Bild’ gewonnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat entschieden, dass der Kino-Spot ‘Kiosk I und II’ nicht “als wettbewerbswidrig anzusehen” sei. “Der durchschnittliche Zuschauer erkenne, dass es sich bei der Darstellung um eine humorvolle Überspitzung handele, mit der die Aufmerksamkeit der Werbeadressaten geweckt und nicht die ‘Bild’-Zeitung oder deren Leserschaft pauschal abgewertet werden solle”, heißt es in der Begründung (Az: I ZR 134/07). Damit hob das BGH die vorinstanzlichen Urteile auf.

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Das Oberlandesgericht Hamburg hatte den Spot im Oktober 2005 aufgrund einer Einstweiligen Verfügung verboten. Begründung: In dem Spot würden die Leser des Boulevard-Blattes als “dumm und begriffstutzig” gezeigt. Die Richter erkannten in dem Spot einen “nicht unerheblichen Wahrheitskern” – und sprachen trotzdem das Verbot aus. Die ‘taz’ ging deswegen in Revision und berief sich auf die Meinungs- und Kunstfreiheit. Der Springer-Verlag müsse jetzt die Verfahrenskosten bezahlen, berichtet die ‘taz’.

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