DSDS verstößt nicht gegen Jugendschutzbestimmungen

Freitag, 22. Januar 2010, 15:30 Uhr

Anders als von der KJM (Kommission für Jugendmedienschutz)  in einer gestrigen Pressemeldung veröffentlicht verstößt DSDS nicht gegen geltende Jugendschutzbestimmungen. Richtig  ist: RTL legt wie vereinbart alle Castingfolgen von DSDS der dafür zuständigen FSF (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen) zur Prüfung  und Freigabe vor Ausstrahlung vor. Die gestern von der KJM genannte  Folge 1 der aktuellen Staffel hatte von der zuständigen FSF die Freigabe für die Ausstrahlung sowohl am Abend als auch am Nachmittag  erhalten.

Die KJM kam – anders als in der Headline behauptet – im Text ihrer gestrigen Pressemeldung “nach intensiver Diskussion” selbst zu dem  Schluss, dass bei der Freigabe der Folge durch die zuständige FSF  “die Grenzen des Beurteilungsspielraums nicht eindeutig überschritten wurden.” Im Klartext: Die Ausstrahlung der Folge war rechtens und ist damit nicht zu beanstanden. Hinzu kommt, dass die KJM in ihren öffentlichen Ausführungen eine Folge ausführlich kritisiert, die in der beschrieben Version nicht im Nachmittagsprogramm von RTL gezeigt wurde.

Christian Körner, Bereichsleiter Kommunikation RTL, sagte dazu: “Diese bewusst oder unbewusst irreführende Kommunikation der KJM wird der  Sensibilität der Thematik nicht gerecht.”

Deutschland sucht den Superstar

Foto: RTL

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