Sie kann wieder Antrag stellenBritney Spears: Ihr Vater bleibt vorerst ihr Vormund

Der Vater von Britney Spears wird vorerst nicht als Vormund entlassen. (wue/spot)
Der Vater von Britney Spears wird vorerst nicht als Vormund entlassen. (wue/spot)

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SpotOn NewsSpotOn News | 09.08.2021, 22:49 Uhr

Über ihren Anwalt beantragte Britney Spears kürzlich, dass ihr Vater schnellstmöglich als Vormund entlassen wird. Ein Gericht ist der Bitte nicht nachgekommen.

Britney Spears (39) muss einen Rückschlag einstecken. Ihr Anwalt Mathew Rosengart hatte kürzlich einen Antrag eingereicht, dass Jamie Spears (69), der Vater der Sängerin, so schnell wie möglich als Vormund entlassen und eine für September geplante Anhörung vorverlegt wird. Das Gericht ist dieser Bitte nicht nachgekommen, wie unter anderem das US-Promi-Portal „TMZ“ und das Branchenmagazin „Variety“ berichten, denen die Unterlagen vorliegen.

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Vater wurde 2008 zum Vormund bestellt

Spears wurde 2008 entmündigt und ihr Vater Jamie wurde damals als Vormund eingesetzt. Gegen diese Vormundschaft kämpft die 39-Jährige schon seit geraumer Zeit an. Ihr war im Juli die Wahl eines neuen Anwalts genehmigt worden. Rosengart hatte daraufhin offiziell einen Antrag eingereicht, um den Vater der Sängerin als finanziellen Vormund zu ersetzen.

Anfang August hatte der Anwalt dann einen weiteren Antrag eingereicht, Jamie Spears noch vor einer für Ende September angesetzten Anhörung zu entlassen und stattdessen den Wirtschaftsprüfer Jason Rubin vorläufig einzusetzen.

Sängerin kann neuen Antrag stellen

„Obwohl eine zweimonatige Wartezeit auf eine Anhörung in dem Gesuch im Kontext von 13 Jahren nicht bedeutsam erscheinen mag, sollte Ms. Spears nicht dazu gezwungen werden, sich weiterhin traumatisiert zu fühlen, nicht schlafen zu können und weiter zu leiden“, hieß es von der Seite der Sängerin. Jeder Tag zähle. Der Richter habe laut „TMZ“ aber nicht genügend Beweise dafür gesehen, eine Vorverlegung und sofortige Entlassung zu veranlassen. Rosengart könne allerdings noch vor der Anhörung erneut einen entsprechenden Antrag stellen.