Inspiriert von Meghan und HarryBritney Spears: Plant sie ein Interview mit Oprah Winfrey?

Britney Spears kämpft weiterhin gegen ihre Vormundschaft. (jom/spot)
Britney Spears kämpft weiterhin gegen ihre Vormundschaft. (jom/spot)

imago images/Kobby Dagan / VWPics Kobby Dagan / VWPics

SpotOn NewsSpotOn News | 26.09.2021, 18:16 Uhr

Britney Spears könnte schon bald ein medienwirksames Interview geben. Inspiriert von Prinz Harry und Herzogin Meghan, soll sie mit US-Talkerin Oprah Winfrey ein Gespräch planen.

Britney Spears (39) plant offenbar ein Interview mit US-Talkshow-Ikone Oprah Winfrey (67). Die Sängerin, die noch immer gegen die Vormundschaft ihres Vaters Jamie Spears (69) kämpft, wolle laut einer Quelle des „Mirror“ nun darüber sprechen, was in ihrem Leben passiert sei.

Wunschkandidatin Oprah Winfrey

Spears habe in letzter Zeit viele Interviewanfragen bekommen, Oprah Winfrey sei jedoch ihre Wunschkandidatin, erklärt der Insider weiter. Winfrey und ihr Team haben angeblich einem Interview bereits zugestimmt. Als Inspiration sollen Spears dabei Prinz Harry (37) und Herzogin Meghan (40) gedient haben.

„Britney war gerührt, als sie von dem Interview mit Oprah hörte. Sie hat einige Clips gesehen und war begeistert davon, wie es realisiert wurde.“ Das Ehepaar hatte in dem Anfang März ausgestrahlten Interview mit Winfrey Kritik am britischen Königshaus geübt. Die Herzogin offenbarte unter anderem, dass sie während ihrer Zeit im Palast psychische Probleme hatte und ihr Hilfe verweigert worden sei.

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Details aus der Vormundschaft

Britney Spears könnte in dem Interview weitere Einblicke in ihr Leben unter der Vormundschaft ihres Vaters geben. Dieser verwaltet seit 2008 unter anderem die Finanzen der Sängerin. Sie kämpft vor Gericht gegen seine Einflussnahme. Jamie Spears hatte US-Medienberichten zufolge Anfang September einen Antrag bei einem Gericht in Los Angeles eingereicht, in dem er sich für die Beendigung der Vormundschaft ausspricht. In dem Dokument erklärte Spears demnach, dass sich die Lebensumstände seiner Tochter „in einem solchen Maße geändert haben, dass möglicherweise keine Gründe mehr für die Aufrechterhaltung einer Vormundschaft bestehen“.