Litt er an einer Herzerkrankung?„John Wick“-Star Lance Reddick: Verwirrung um seine Todesursache

Lance Reddick starb im März im Alter von 60 Jahren. (dr/spot)
Lance Reddick starb im März im Alter von 60 Jahren. (dr/spot)

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SpotOn NewsSpotOn News | 07.04.2023, 12:31 Uhr

An was starb Lance Reddick? Nachdem der offizielle Totenschein eine Herzerkrankung als Ursache für den Tod des Schauspielers aufführt, reagiert umgehend sein Anwalt. Die Aussage decke sich nicht mit den Lebensumständen des "John Wick"-Stars.

Der "The Wire" und "John Wick"-Star Lance Reddick starb Mitte März völlig überraschend im Alter von 60 Jahren. Zunächst wurden die genauen Todesumstände nicht mitgeteilt. Doch schon in den ersten Meldungen hieß es, es handele sich um einen natürlichen Tod. Jetzt wurde die eigentliche Ursache durch einen Bericht des US-Portals "TMZ" enthüllt – und umgehend von seinem Management wieder bestritten.

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Zunächst veröffentlichte "TMZ" die offizielle Sterbeurkunde von Reddick. Darauf ist zu lesen, dass er an den Folgen einer Erkrankung seiner Herzkranzgefäße verstarb. Das sei die unmittelbare Todesursache. Doch auf Nachfrage des "People"-Magazins erklärte nun sein Anwalt James Hornstein: "Die Aussage des Gerichtsmediziners auf dem Totenschein ist nicht das Ergebnis einer Autopsie. Bei Lance wurde keine Autopsie durchgeführt. Meines Wissens hat keine medizinische Untersuchung von Lance zu seinen Lebzeiten jemals auf einen solchen Zustand hingewiesen." Hat der Arzt die Todesursache dann nur erfunden?

Anwalt: Angaben auf Totenschein stimmen nicht mit bekannten Fakten überein

Lance war laut Hornstein "der körperlich fitteste Mensch, den ich je gekannt habe". Er habe täglich in seinem heimischen Fitnessstudio an sich gearbeitet, einschließlich eines umfangreichen Kardiotrainings. Auch seine Ernährung sei vorbildlich gewesen. Deswegen seien die Angaben auf der Sterbeurkunde mit seinem Lebensstil völlig unvereinbar. Auch im ausdrücklichen Namen seiner hinterbliebenen Ehefrau Stephanie Reddick erklärte der Anwalt, dass die Angaben auf dem Totenschein nicht bestätigt seien und auch nicht mit der der Familie bekannten Fakten übereinstimme.