Wegen Traumata Weitere Klagen gegen Alec Baldwin: Crewmitglieder vom „Rust“-Set

Alec Baldwin plädiert auf nicht schuldig. (eee/spot)
Alec Baldwin plädiert auf nicht schuldig. (eee/spot)

imago/ZUMA Wire

SpotOn NewsSpotOn News | 28.02.2023, 13:54 Uhr

Die nächste Klage für Alec Baldwin: Drei Mitglieder der "Rust"-Crew verklagen den US-Schauspieler nun aufgrund psychischer Belastung infolge des Schussunfalls am Set.

Nur wenige Tage nach seinem ersten großen Sieg vor Gericht folgt bereits die nächste Klage für Alec Baldwin (64).

Drei weitere Crewmitglieder der „Rust“-Produktion verklagen den Schauspieler nun, da sie infolge des tödlichen Schussunfalls am Set Traumata und psychische Probleme erlitten.

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Nicht eingehaltene Sicherheitsvorschriften

Laut „People“-Magazin ist die Klage am vergangenen Freitag beim Gericht in Santa Fe, wo der Film gedreht wurde, eingereicht worden. Darin heißt es unter anderem: „Diese Schäden wurden dadurch verursacht, dass die Beklagten die Sicherheitsvorschriften der Branche nicht eingehalten haben.“ Die Kläger behaupten demnach, dass die Filmproduzenten, zu denen Baldwin gehört, „Berichte über mehrfache Schusswaffen-Entladungen ignoriert und den Film zu schnell mit zu wenig Personal“ gedreht hätten.

Alle drei seien dabei gewesen, als die Kamerafrau Halyna Hutchins (1979-2021) bei den Dreharbeiten im Oktober 2021 von einer Kugel aus einer Schusswaffe tödlich getroffen wurde. Der Regisseur Joel Souza (49) wurde ebenfalls verletzt, ist inzwischen aber wieder genesen. Baldwin hatte sich auf eine Szene vorbereitet, als er die Waffe in Richtung der Kamerafrau gehalten hatte und sich ein Schuss löste. Weder Baldwin noch sein Anwalt äußerten sich bislang zu der neuen Klageschrift.

Eine Zusatzklage wurde fallen gelassen

Der Schauspieler muss sich aktuell mehreren Anklagen stellen, weist seither jedoch sämtliche Schuld an dem Vorfall von sich. Erst vor wenigen Tagen hatte der wegen fahrlässiger Tötung der Kamerafrau Halyna Hutchins angeklagte Star einen ersten großen Sieg vor Gericht feiern können. Die Zusatzklage der fahrlässigen Tötung in Verbindung mit Schusswaffengebrauch wurde fallengelassen und das potenzielle Strafmaß dadurch von fünf Jahren auf maximal 18 Monate gedrückt.

Die Staatsanwaltschaft wollte das entsprechende Gesetz, das erst nach dem tödlichen Unfall vom Oktober 2021 in Kraft getreten war, rückwirkend anwenden. Nach dem Einwand von Baldwins Anwälten scheiterte dieses Vorhaben jedoch.