Sänger im April verstorbenWilli Herren: Staatsanwaltschaft schließt Fremdverschulden aus

Willi Herren, hier vor seinem später ausgebrannten Foodtruck, wenige Tage vor seinem Tod im April. (wue/spot)
Willi Herren, hier vor seinem später ausgebrannten Foodtruck, wenige Tage vor seinem Tod im April. (wue/spot)

imago images/Horst Galuschka

SpotOn NewsSpotOn News | 01.09.2021, 16:34 Uhr

Nach dem Tod von Willi Herren im vergangenen April kann die Staatsanwaltschaft Köln ein Fremdverschulden ausschließen.

Die Staatsanwaltschaft Köln hat ihre „Untersuchung zum Tode von Herrn Willi Herren“ abgeschlossen. Das hat Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer dem Sender RTL bestätigt. Weder Ermittlungen der Polizei noch Untersuchungen des Kölner Instituts für Rechtsmedizin, welches den Leichnam Herrens obduziert hatte, hätten „Hinweise auf Fremdverschulden“ ergeben. Der Sänger und Schauspieler war im vergangenen April im Alter von 45 Jahren überraschend verstorben.

Genauere Auskünfte zu den Todesumständen oder der Todesursache sollen laut Bremer nicht erteilt werden. Auch die Ergebnisse ebenfalls durchgeführter, „chemisch-toxikologischer Analysen“ sollen demnach nicht veröffentlicht werden. Bremer hatte im April auf Nachfrage der Nachrichtenagentur spot on news bereits bestätigt, dass die Obduktion „keine Hinweise auf eine äußere Gewalteinwirkung“ ergeben habe.

Diebstahl und Brandstiftung

Zusätzliche Ermittlungen sollen aber noch laufen, wie es in dem Bericht des Senders jetzt weiter heißt. Kurz nach dem Tode Herrens war es in dessen Wohnung zu einem Einbruch gekommen, außerdem war ein Reibekuchen-Truck des Sängers, die „Rievkoochebud“, vollständig abgebrannt. „Die jeweils gegen Unbekannt geführten Ermittlungen wegen Brandstiftung („Foodtruck“) und wegen Siegelbruchs/Einbruchdiebstahls (in die damalige Wohnung) dauern an“, erklärte Bremer laut RTL zudem.