Revision beantragtMenowin Fröhlich: Doch nicht im Knast?

Menowin Fröhlich während besserer Zeiten
Sänger Menowin Fröhlich

IMAGO / Eventpress

Redaktion KuTRedaktion KuT | 25.03.2022, 12:52 Uhr

Vor wenigen Tagen schockierte Menowin Fröhlich mit der Nachricht bald erneut ins Gefängnis zu müssen, denn sein Antrag auf Bewährung wurde abgelehnt. Doch jetzt soll schon wieder alles ganz anders aussehen. Das letzte Wort scheint noch nicht gesprochen zu sein.

Menowin Fröhlich (34) wurde durch die Castingshow „Deutschland sucht den Superstar“ bekannt. Dort belegte der Künstler den zweiten Platz – Es sah nach einer rosigen Zukunft für den talentierten Sänger aus, aber alles kam anders. Aufgrund einer betrunkenen Autofahrt sollte der Familienvater ein Jahr und zwei Monate hinter Gitter, aber dieses Urteil will er sich offenbar nicht gefallen lassen.

Deshalb ist Menowin nicht im Knast

Der Musiker Menowin ist weiter auf freiem Fuß. Der ehemalige „DSDS“-Kandidat setzte sich 2019 alkoholisiert hinters Steuer — und das wurde ihm n un zum Verhängnis. Vor Gericht wurde er wegen seiner Alkoholfahrt zu satten 14 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Trotzdem sitzt Fröhlich derzeit nicht hinter schwedischen Gardinen.

Menowin muss ins Gefängnis: Sechs Kinder müssen nun ohne Vater auskommen!

Wie sein Anwalt André Miegel im Gespräch mit RTL verriet, will der sechsfache Vater in Revision gehen. Das Urteil könnte damit nochmal überworfen werden.

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Menowin hat bereits Berufung eingelegt

Wie der Jurist in einem Interview mit dem TV-Sender erzählt, soll die Revision „bereits eingelegt“ worden sein. Weiter berichtet er: „Nach Fertigstellung des Urteils in schriftlicher Ausfertigung – denke, das dauert maximal vier Wochen, bis es da ist – haben wir einen Monat Zeit, die Revision zu begründen. Dann prüft das Oberlandesgericht erneut das Urteil auf Rechtsfehler.“ Dies könnte bedeuten, dass der Ex-Knacki wohlmöglich doch nochmal davon kommt. Menowins Ehefrau und ihre sechs gemeinsamen Kinder würden sich über eine Bewährungsstrafe des Familienoberhaupts mit Sicherheit freuen.

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Seine Gattin musste bereits vor vielen Jahren ohne ihren Partner auskommen. Denn es ist nicht das erste Mal, dass der Münchner eine Haftstrafe absitzen muss.

Es ist noch nichts entschieden

Sollten die zuständigen Richter tatsächlich ein fehlerhaftes Urteil ausgesprochen haben, könnte der Prozess um die Promille noch einmal aufgerollt werden. „Bis zu einem Jahr“ könnte der Rechtsstreit sich dann noch hinziehen. Menowin hatte eigentlich darauf gehofft, nur eine einjährige Gefängnisstrafe zu erhalten, die dann auf Bewährung ausgesetzt wird. Das endgültige Urteil ist also noch nicht gesprochen.

(Bang/KUT)