Anspruch ist nicht vererblichBGH-Entscheidung: Kohl-Witwe bekommt keine Entschädigung

Maike Kohl-Richter und Helmut Kohl im Jahr 2012. (wue/spot)
Maike Kohl-Richter und Helmut Kohl im Jahr 2012. (wue/spot)

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SpotOn NewsSpotOn News | 29.11.2021, 16:25 Uhr

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Maike Kohl-Richter keinen Anspruch auf eine dem verstorbenen Helmut Kohl zugesprochene Entschädigung in Millionenhöhe hat.

Maike Kohl-Richter (57), die Witwe des verstorbenen Altbundeskanzlers Helmut Kohl (1930-2017), wird keine Entschädigung in Millionenhöhe erhalten. Nach jahrelangem Rechtsstreit hat der Bundesgerichtshof nun entschieden, dass Kohls Witwe keinen Anspruch darauf hat.

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In der Entscheidung heißt es, dass ein Geldentschädigungsanspruch wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts „grundsätzlich nicht vererblich“ sei. Damit erklärt der Bundesgerichtshof, dass eine entsprechende vorherige Annahme des Oberlandesgerichts zutreffend sei.

Das war passiert

Der Journalist Heribert Schwan (76) hatte hunderte Stunden mit Kohl gesprochen und dessen Memoiren geschrieben. Nach einem Zerwürfnis brachte Schwan eigenmächtig das Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ heraus, das unautorisierte Zitate enthielt. Daraufhin brach ein Rechtsstreit zwischen Schwan, seinem Co-Autor, dem Verlag und Kohl aus.

Dem ehemaligen Bundeskanzler war 2017 vom Landgericht Köln dann eine Entschädigung wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts zugesprochen worden. Es handelte sich um eine Rekordsumme in Höhe von einer Million Euro. Kohl verstarb jedoch kurz darauf und als Alleinerbin führte Maike Kohl-Richter den Rechtsstreit weiter.