Gesetz hat entschiedenNach Klage von Elvis-Enkelin: Graceland bleibt in der Familie

Riley Keough kämpfte gegen eine Zwangsversteigerung von Graceland. (jom/spot)
Riley Keough kämpfte gegen eine Zwangsversteigerung von Graceland. (jom/spot)

Billy Bennight/AdMedia/ImageCollect

SpotOn NewsSpotOn News | 22.05.2024, 21:16 Uhr

Graceland kann in den Händen der Familie von Elvis Presley bleiben. Das hat ein Gericht am Mittwoch entschieden. Zuvor war von einer Zwangsversteigerung berichtet worden, gegen die die Elvis-Enkelin Riley Keough Klage eingereicht hatte.

Neue Entwicklungen im Graceland-Fall: Das ikonische Anwesen von Elvis Presley (1935-1977) soll kurz vor einer Zwangsversteigerung gestanden haben, gegen die seine Enkelin Riley Keough (34) geklagt hatte. Laut CNN wurde am Mittwoch (22. Mai) bei einer Anhörung vor dem Bezirksgericht von Shelby County, Tennessee, festgestellt, dass die für Donnerstag geplante Zwangsversteigerung von Graceland der Elvis-Enkelin "irreparablen Schaden" bereiten würde und sie demnach abgewendet wurde. Eine weitere Anhörung soll klären, wer rechtmäßiger Eigentümer des Anwesens ist.

Hinter dem eigentlich für den 23. Mai angesetzten Zwangsverkauf soll ein Betrug stecken. Keough hatte im Mai eine Klage eingereicht, in der es heißt, dass eine womöglich gar nicht existierende Firma mit dem Namen Naussany Investments & Private Lending LLC im vergangenen Jahr Dokumente vorgelegt hat, die angeblich belegen sollen, dass Keoughs verstorbene Mutter Lisa Marie Presley (1968-2023) 3,8 Millionen US-Dollar von der Firma geliehen und in einem Treuhandvertrag Graceland als Sicherheit angegeben hat. "Diese Dokumente sind gefälscht", steht demnach in der Klage. "Lisa Marie Presley hat nie Geld von Naussany Investments geliehen und nie eine Treuhandurkunde an Naussany Investments gegeben."

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Graceland weiter in Betrieb

Dass es nun eine einstweilige Verfügung gegen die geplante Versteigerung gibt, bestätigte eine Gerichtssprecherin auch BBC News. In einer Erklärung teilten Graceland und Elvis Presley Enterprises der BBC mit: "Wie das Gericht jetzt klargestellt hat, waren die Forderungen unbegründet. Es wird keine Zwangsvollstreckung geben." Graceland, das für die Öffentlichkeit zugänglich ist, werde weiterhin so betrieben wie in den letzten 42 Jahren, "um sicherzustellen, dass Elvis-Fans aus der ganzen Welt weiterhin ein wunderbares Erlebnis haben können, wenn sie sein ikonisches Haus besuchen". Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, soll Naussany Investments & Private Lending auf Anfrage bestätigt haben, dass die Firma nach der Gerichtsanhörung vom Mittwoch alle ihre Ansprüche auf Graceland zurückziehen werde.

Keough erbte Graceland und einen Großteil von Presleys Nachlass, nachdem ihre Mutter Lisa Marie Presley letztes Jahr verstorben war.