StarsHarvey Weinstein: „Nicht schuldig“ sagt er
Harvey Weinstein hat auf nicht schuldig plädiert.
Der 72-jährige in Ungnade gefallene Filmproduzent erschien am Mittwoch (18. September) vor einem Gericht in Manhattan, da er sich dem Vorwurf stellen musste, im Jahr 2006 eine Frau in einem New Yorker Hotel sexuell belästigt zu haben. Auf die Frage nach seinem Plädoyer während der Anhörung sagte Weinstein: „Nicht schuldig.“
Der Bezirksstaatsanwalt von Manhattan, Alvin Bragg Jr., bestätigte, dass Weinstein wegen einer kriminellen sexuellen Handlung ersten Grades und einer Vergewaltigung dritten Grades angeklagt wurde, die sich beide auf eine frühere Anklage vor dem Obersten Gerichtshof des Staates New York beziehen. Bragg sagte: „Dank dieses Opfers, das sich mutig gemeldet hat, ist Harvey Weinstein nun wegen eines weiteren mutmaßlichen sexuellen Übergriffs angeklagt. Diese Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Wenn Sie sexuell missbraucht wurden, versichere ich Ihnen, dass unser Team aus engagierten Staatsanwälten, Ermittlern, Sozialarbeitern und vielen anderen bereit ist, Sie zu unterstützen.“ Die neuen Anklagepunkte waren nicht Teil des Falls, der 2020 zum Anstoß der #MeToo-Bewegung und zu Weinsteins Verurteilung führte, die anschließend aufgehoben wurde. Die neuen Anklagepunkte wurden erst letzte Woche bekannt gegeben, kurz nachdem sich der ehemalige Produzent in einem Krankenhaus in Manhattan einer Notoperation am Herzen unterzogen hatte. Weinstein hat immer darauf bestanden, dass jede sexuelle Aktivität einvernehmlich war.
Anfang des Monats wurden die Anklagen wegen unsittlicher Körperverletzung gegen Weinstein in Großbritannien fallen gelassen. Der ehemalige Filmmogul – der derzeit eine 16-jährige Haftstrafe verbüßt, nachdem er 2022 von einem Gericht in Los Angeles in drei Fällen wegen sexueller Nötigung verurteilt wurde und auf ein Wiederaufnahmeverfahren wartet, nachdem seine Verurteilungen aus dem Jahr 2020 wegen krimineller sexueller Nötigung ersten Grades und Vergewaltigung dritten Grades im April aufgehoben worden waren – war Gegenstand von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Das Verfahren wurde jedoch kürzlich eingestellt, da es keine „realistische Aussicht auf eine Verurteilung“ gebe.