Das sagt der AnwaltAdolf, Matt-Eagle & Störenfried: Welche Namen darf man Kindern geben?

Adolf, Matt-Eagle & Störenfried: Welche Namen darf man Kindern geben?
Adolf, Matt-Eagle & Störenfried: Welche Namen darf man Kindern geben?

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Redaktion KuTRedaktion KuT | 02.12.2020, 22:40 Uhr

Es gibt schon verrückte Namen... „Paris“ und „London“ sind hoch harmlos im Gegensatz zu jenen, die manche Menschen ihren wehrlosen Kindern mit fürs Leben aufdrücken wollen. Da fragt man sich wirklich, wo die Grenzen gesetzt sind.

Es gibt Namen, über die kann man nur den Kopf schütteln. Wenn Paris (sprich: Pärris) mal wieder vom Spielen mit Shakira abgeholt werden muss, vorzugsweise kombiniert mit deutschen Nachnamen wie Fischer, Meyer, Müller oder Schulz, dann spitzen viele die Ohren. Aber wie ist das eigentlich mit weitaus ausgefalleren Namen? Zum Beispiel Störenfried, Degenhardt und Bombastus? Das erklärt der renommierte Rechtsanwalt Christian Solmecke in einem neuen Video auf YouTube.+

Im Trend: „Game of Thrones“

Derzeit total im Trend liegen Namen aus der Mega-Erfolgsserie „Game of Thrones“. Daenerys, Arya und Tyrion sind derzeit wohl sehr beliebt, um seine Kinder ein Leben lang damit zu belasten. Auch andere Namen, die beispielsweise aus der griechischen Mythologie stammen, werden immer noch gern gewählt. Läuft einem also in zehn Jahren ein Kind über den Weg, das auf Adonis, Apollo oder Poseidon hört, dann denke man einfach an das Jahr 2020 zurück…

Adolf, Matt-Eagle & Störenfried: Welche Namen darf man Kindern geben?

Foto: WILDE BEUGER SOLMECKE

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Ist das denn nun erlaubt?

Grundsätzlich sind viele Namen erlaubt. Allerdings, so Solmecke in seinem Vortrag, haben Standesämter das Recht gewisse Namen abzulehnen, sollten sie das Gefühl haben, es könne den Kindern Probleme machen. Abgelehnt wurden zum Beispiel schon so absurde Wünsche nach Namen wie Störenfried, Pfefferminza und Borussia. Bei solchen Namen muss man auch mehrfach überlegen, wie gewollt so ein Kind wirklich ist, dass man ihm diese Namen geben möchte.

Legale Lage

Können die Standesämter zwar gewisse Namen einfach so ablehnen – schön und gut. Aber ist das auch juristisch eindeutig? Theoretisch: Nein. „Es gibt Annährungswerte, an denen sich alle orientieren“, erklärt Solmecke. „Fast alle beziehen sich auf eine Orientierungshilfe, die in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Änderung von Familiennamen und Vornamen steht“. Damit ist zum Beispiel die Namensänderung bei Transgendern gemeint. Diese Verwaltungsvorschrift nutzen auch Standesämter und Gerichte bei der Namensgebung bei Kindern. „Der gewählte Vorname muss von seiner Wortbedeutung her auch als solcher gebräuchlich sein und deswegen werden Vornamen wie ‚Sonne‘ oder ‚Herbstwind‘ regelmäßig abgelehnt.“

Reaktionen sind herrlich!

In den Kommentaren zu dem Clip amüsieren sich Fans des Rechtsanwalts Solmecke königlich, und kommen mit ihren ganz eigenen Namensideen: „Wollen Sie Ihre Tochter wirklich Claire nennen Frau Grube?“, schreibt ein User und zitiert damit einen Klassiker. „Wie wär’s mit Drillingen? Po, Bac und Ken?“, schlägt ein anderer User vor.

Ein Highlight ist aber ein User, der wohl zusammen mit einer Standesbeamtin das Video gesehen hat und schreibt: „Ich habe gerade mit einer Standesbeamtin dieses Video gesehen und muss (leider) sagen, dass ‚Sonne‘ und ‚Schockominza‘ laut der Gesellschaft für deutsche Sprache anerkannte Vornamen sind. Genauso wie ‚Pumuckl‘, ‚Winnetou‘, ‚Matt-Eagle‘, ‚Ikea‘, ‚Galaxina‘, ‚Alkmund‘, ‚Blade‘, ‚Dee-Jay‘, ‚Legolas‘, etc…..“

Matt-Eagle aber schießt den Vogel wirklich ab!

Zur Person

Rechtsanwalt Christian Solmecke (45) hat in seiner Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE den Bereich Internetrecht/E-Commerce stetig ausgebaut. Er betreut dort zahlreiche Online-Händler, Medienschaffende und Web-2.0-Plattformen. Daneben ist RA Solmecke Gründer mehrerer IT-Startups, seine ersten Projekte hat er selbst programmiert.

Neben seiner Kanzleitätigkeit und der Geschäftsführung der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de ist Christian Solmecke Autor zahlreicher Fachbücher zum Thema Online-Recht und Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete Solmecke mehrere Jahre als Journalist für den Westdeutschen Rundfunk und andere Medien.