Alle Grenzen überschrittenWarum der Fall „Ohrfeige gegen Oliver Pocher“ Rechtsgeschichte schreiben sollte

Oliver Pocher am Rande eines Box-Events in Dortmund
Oliver Pocher am Rande eines Box-Events in Dortmund

Foto: IMAGO / Eibner

Redaktion KuTRedaktion KuT | 30.03.2022, 21:44 Uhr

Die Ohrfeige von Fat Comedy gegen Oliver wird ein juristisches Nachspiel haben. So viel ist klar. Laut Meinung eines Star-Anwalts, müsste die Tat sogar als Präzedenzfall in die Justizgeschichte eingehen. Mit bislang ungeahnten Folgen.

Nur drei Tage hat es gedauert, bis Oliver Pocher (44)  auf die fiese Ohrfeige von Fat Comedy (22) reagierte. Am 29. März wurde bekannt, dass der Comedian durch seinen Kölner Anwalt Anzeige gegen einen besonders dummen Schläger wegen Körperverletzung erstattet hat.

Es kann gut sein, dass dieses Verfahren dann einen bislang noch nie da gewesenen Anstrich bekommt. Der Comedian möchte am liebsten Präzedenzfall schaffen, damit sich so etwas nicht mehr wiederholt. Denn hier hat einer einen körperlichen Angriff bewusst inszeniert, um sein Opfer durch die Veröffentlichung auch noch zu demütigen. Deswegen will Pocher schwerste Geschütze auffahren – und das ist auch richtig so.

Oliver Pocher vor aller Welt gedemütigt

Nach der krachenden Backpfeife hat der Entertainer flugs einen Anwalt beauftragt. Der Star teilte zudem mit, möglicherweise bleibende Schäden davongetragen zu haben. „Ich kann momentan gewisse Frequenz-Bereiche einfach nicht hören,“ so Pocher in einem Statement.

Oliver Pocher meldet sich: Für den Angreifer kommt’s knüppeldicke!

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Und nicht nur das. Die Prügelei geht seit Tagen durch die Medien. Fat Comedy postete sogar seine rechte Schlaghand, um Pocher noch auf Instagram eins auszuwischen. Und die ganze Welt kann dabei zuschauen, ohne dass der Moderator etwas dagegen unternehmen kann.

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Der Fall „Pocher“ könnte Justiz-Geschichte schreiben

Der renommierte Anwalt Burkhard Benecken, der bereits Gina-Lisa Lohfink (35) und Fußballstar Leon Goretzka (27) vertrat, erzählt mehr darüber, warum das Strafecht durch diesen Fall neu justiert werden sollte.

Oliver Pocher: Was steckt wirklich hinter der Heftig-Ohrfeige?

„Unser Strafgesetzbuch basiert in Teilen aus einem Entwurf aus dem Jahre 1871. Damals hat naturgemäß niemand an Straftaten im Zusammenhang mit dem Internet gedacht“, führte er gegenüber der „Bild-Zeitung“ aus. Das ist heute natürlich anders. Nahezu jede Aktion in der Öffentlichkeit wird auf Video festgehalten und hat die Chance viral zu gehen. Oft auch mit kriminellen Absichten.“

Im Fall von Oliver Pocher sollte sogar ein Exempel statuiert werden. Benecken weiter:

„Die Körperverletzungsvorschriften erfassen gar nicht den Kern des Vorwurfs, nämlich dass ein Täter sprichwörtlich über Leichen geht, indem er von Anfang an plant, das Tatgeschehen zu filmen und später zu veröffentlichen.“

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Promi-Anwalt Burkhard Benecken vertrat bereits Gina-Lisa Lohfink im Vergewaltigungs-Prozess

Foto: IMAGO / VISTAPRESS

Ein neuer Paragraph muss her

„Die schäbige Tat zum Nachteil von Oliver Pocher zeigt, dass wir mit den bisherigen Strafvorschriften gar nicht angemessen auf die enorme kriminelle Energie eines sogenannten Happy-Slapping-Täters reagieren können“, führt Burkhard Benecken seine Überlegungen aus.

Deshalb plädiere er laut „Bild“  dafür, den Präzedenzfall Pocher zum Anlass zu nehmen, einen „Happy-Slapping-Paragraphen“ ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Mindeststrafe von zwei Jahren Gefängnis und Schmerzensgeld in sechsstelliger Höhe! Damit Wiederholungen ausgeschlossen sind.