StarsTaylor Swift gewinnt Urheberrechtsstreit: Richterin weist ‚absurde‘ Klage wegen Songtexten ab

Taylor Swift - Wembley 15 August 2024 - Getty BangShowbiz
Taylor Swift - Wembley 15 August 2024 - Getty BangShowbiz

Taylor Swift - Wembley 15 August 2024 - Getty

Bang ShowbizBang Showbiz | 07.07.2026, 20:00 Uhr

Taylor Swift hat einen wichtigen juristischen Sieg errungen, nachdem Richterin Aileen Cannon die zweijährige Urheberrechtsklage der Autorin Kimberly Marasco abgewiesen hatte. Das Gericht entschied, dass die angeblichen Übereinstimmungen lediglich aus alltäglichen Formulierungen bestanden und daher nicht urheberrechtlich geschützt seien.

Taylor Swift hat einen weiteren Rechtsstreit für sich entschieden, nachdem eine Bundesrichterin eine langjährige Klage zurückgewiesen hatte, in der ihr vorgeworfen worden war, Formulierungen aus den Werken einer Dichterin aus Florida übernommen zu haben.
Mit dem Urteil endet ein zweijähriger Rechtsstreit, den Taylors Anwälte bereits zuvor als „absurd“ und „rechtlich völlig unbegründet“ bezeichnet hatten.

Eingereicht worden war die Klage von Kimberly Marasco, einer Selfpublishing-Autorin. Sie behauptete, Taylor habe Zeilen und Themen aus ihren Gedichten für mehr als ein Dutzend Songs übernommen, darunter Stücke auf den Alben ‚Evermore‘, ‚Folklore‘, ‚Midnights‘, ‚Lover‘ und ‚The Tortured Poets Department‘. Außerdem wollte sie Ähnlichkeiten zu früheren Songs wie ‚The Man‘, ‚My Tears Ricochet‘ und ‚Illicit Affairs‘ geltend machen. Ihre erste Klage reichte sie 2024 ein, später folgte eine zweite Klage direkt gegen Taylor Swift.

Am Montag (6. Juli) wies Bundesrichterin Aileen Cannon die jüngste Klage jedoch vollständig ab. Sie kam zu dem Schluss, dass die angeblichen Gemeinsamkeiten lediglich aus gewöhnlichen Formulierungen und allgemein gebräuchlicher Sprache bestünden. Laut dem Urteil beschränkten sich die Überschneidungen zwischen Marascos Gedichten und Taylors Songtexten auf allgemeine Hinweise auf „Gaslighting“, „allgegenwärtige Metaphern“ und „allgemeine Beobachtungen“. Wie ‚Billboard‘ berichtet, schrieb die Richterin: „Dabei handelt es sich um klassische Themen, Konzepte und einzelne Wörter – genau die Art von Material, die das Urheberrecht nicht schützt. Das angeblich verletzte Material – grundlegende Ideen, Themen, Metaphern, einzelne Wörter und kurze Formulierungen – stellt keinen geschützten Ausdruck dar und kann daher auch nicht verletzt werden.“

Taylors Anwälte hatten die Vorwürfe von Anfang an entschieden zurückgewiesen. Bereits die erste Klage war im vergangenen September aus ähnlichen Gründen abgewiesen worden. Damals bezeichnete Anwalt Douglas Baldridge die Vorwürfe als „die zweite leichtfertige und schikanöse Klage der Klägerin gegen die Künstlerin“ und erklärte, die Anschuldigungen seien „absurd und rechtlich haltlos“.

Mit ihrer neuesten Entscheidung ging Richterin Cannon sogar noch einen Schritt weiter und verweigerte Marasco die Möglichkeit, ihre Klage erneut zu ändern oder nochmals einzureichen.