"Haters gonna hate"Taylor Swift: Prozess wegen Plagiatsklage soll abgebrochen werden

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Redaktion KuTRedaktion KuT | 28.12.2021, 16:48 Uhr

Taylor Swift sieht sich derzeit mit einer Klage wegen Urheberrechtsverletzung konfrontiert. Die ist allerdings so wackelig, dass ihre Anwälte nun die Klage für ungültig erklären wollen.

Eigentlich sollte es für Taylor Swift (32) demnächst wieder vor Gericht gehen: Dem US-Superstar wird vorgeworfen, Teile des Songtexts von „Shake It Off“ abgekupfert zu haben. Wie der US-amerikanische „Rolling Stone“ berichtet, haben Swifts Anwälte aber nun beantragt, den Prozess abzubrechen.

„Haters gonna hate, hate, hate, hate“

Bereits 2017 hatten die Songschreiber Sean Hall und Nathan Butler Swift vorgeworfen, den Text ihres Stücks „Playas Gon‘ Play“ kopiert zu haben. Zum Vergleich: In dem Stück, das Hall und Butler für die Girlgroup 3WL geschrieben haben, heißt es: „Playas, they gonna play, and haters, they gonna hate“. In Taylors Song heißt es hingegen „Cause the players gonna play, play, play, play“ und „Haters are gonna hate, hate, hate, hate“.

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Die Geschichte des Gerichtsstreits

Eigentlich handelt  es dabei ja nicht unbedingt um originelle Textzeilen, die nach einem Copyright schreit. Das sah auch 2018 ein Gericht so — und wies die Klage mit der Begründung ab, die Textzeilen seien „zu banal“, um urheberrechtlich geschützt werden zu können. Bei diesem Beschluss blieb es aber nicht: Ein Berufungsgericht hob das Urteil 2029 auf, 2020 wurde dann bestätigt, dass der Fall weiter vor Gericht behandelt werden würde.

Das steht im Antrag

Die Anwälte der Neo-TikTokerin reichten am 23. Dezember 2021 einen Antrag ein, in dem sie erklären, der zuständige Richter Michael Fitzgerald habe es verabsäumt, „den extrinsischen Test“ zu berücksichtigen. Mit diesem Test soll bestimmt werden, ob in solchen Fällen tatsächlich eine Verletzung des Urheberrechts vorliegt. „Das Vorhandensein von Versionen der beiden kurzen gemeinfreien Aussagen und zweier anderer Tautologien in beiden Liedern – eine Gemeinsamkeit, die das Gericht festgestellt hat – erfüllt einfach nicht den Extrinsic-Test. Andernfalls könnten die Kläger jeden verklagen, der ‚players gonna play‘ und ‚haters gonna hate‘ allein mit anderen Tautologien schreibt, singt oder öffentlich sagt. Dies zuzulassen wäre beispiellos und ein Betrug an der Allgemeinheit“, heißt es in dem Bericht.

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Die beiden Kläger bleiben indes bei ihrer Sicht der Dinge — und zeigen sich „der Meinung, dass es keine Grundlage für eine erneute Prüfung gibt und dass es sich hier nur um einen Musikmogul und seine Maschinerie handelt, die versuchen, unserer Mandantin das Recht zu verweigern, indem sie einen anderen Künstler mit geringerem Einkommen übervorteilen“.