StarsFKA Twigs verklagt Indie-Band The Twigs wegen Markenstreit und angeblicher Millionenforderung

FKA Twigs - The Crow - NY Premiere - Getty BangShowbiz
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Bang ShowbizBang Showbiz | 24.03.2026, 18:00 Uhr

FKA Twigs hat rechtliche Schritte gegen die Indie-Band The Twigs eingeleitet.
Sie behauptet, die Gruppe habe versucht, sie wegen Markenrechten an ihrem Künstlernamen unter Druck zu setzen und eine hohe finanzielle Entschädigung gefordert. Die Sängerin, mit bürgerlichem Namen Tahliah Barnett, wirft den Zwillingsschwestern Laura und Linda Good vor, ihre Nutzung des Namens „FKA Twigs“ wiederholt infrage gestellt zu haben, obwohl sie seit über einem Jahrzehnt von ihrer Karriere wussten. Laut Klage kontaktierte die Band Barnett erstmals 2013, um Bedenken hinsichtlich möglicher Verwechslungen ihrer Namen zu äußern.

Gerichtsdokumente, die von ‚Rolling Stone‘ zitiert werden, besagen, dass Barnett damals 15.000 Dollar angeboten habe, um beiden Parteien die parallele Nutzung ihrer Namen zu ermöglichen. Das Angebot wurde jedoch abgelehnt. Die Klage behauptet, der Streit habe sich 2024 verschärft, als The Twigs angeblich Unterlassungsschreiben verschickten, um Markenansprüche „als Waffe einzusetzen“, die ihrer Ansicht nach längst nicht mehr durchsetzbar seien.

Die Sängerin wirft der Band vor, mit Klagen gedroht und versucht zu haben, sie an der Nutzung des Namens FKA Twigs zu hindern, während sie gleichzeitig eine „erhebliche siebenstellige Zahlung“ forderten, um ihre Einwände fallen zu lassen. Barnetts Anwälte argumentieren, dass eine Verwechslung der beiden Acts unwahrscheinlich sei, und verweisen auf ihre weltweite Bekanntheit – darunter 3,2 Millionen monatliche Spotify-Hörer und Hunderte Millionen YouTube-Aufrufe – im Vergleich zur deutlich geringeren Online-Präsenz der Band.

In der Klage heißt es außerdem, The Twigs seien „praktisch aus der Musiklandschaft verschwunden“ und hätten nur geringe Followerzahlen sowie minimale Streaming-Aktivität. FKA Twigs fordert nun eine Juryverhandlung, um den Markenstreit zu klären und ihre weitere Nutzung des Namens rechtlich abzusichern.