StarsAriana Grande verklagt Hacker wegen geleakter Songs

Ariana Grande - 83rd Annual Golden Globe Awards - Getty
Ariana Grande verklagt Hacker wegen geleakter Songs.
Popstar Ariana Grande verklagt zwei bislang nicht identifizierte Hacker wegen der Veröffentlichung unveröffentlichter Songs.
Die 33-jährige Sängerin hat Klage gegen zwei Personen eingereicht, die in den Gerichtsunterlagen lediglich als „John Doe“ bezeichnet werden. Ihnen wird vorgeworfen, sich unrechtmäßig Zugang zu den Konten von Mitarbeitern aus Grandes Umfeld verschafft und unveröffentlichtes Material wie Songs, Fotos sowie Video- und Audiodateien verbreitet zu haben.
Wie das Magazin ‚PEOPLE‘ berichtet, heißt es in den Klageunterlagen, die Grandes Anwälte am Montag (27. Juli) eingereicht haben, die beiden Beschuldigten hätten sich Zugang zu „verschiedenen persönlichen digitalen Konten von Fotografen und Produzenten verschafft, die eng“ mit der Sängerin zusammengearbeitet hätten. Dies habe zu einem „rechtswidrigen und besonders schweren Diebstahl, der Verbreitung und Ausbeutung unveröffentlichter Inhalte“ geführt.
Weiter heißt es in der Klage, die geleakten Dateien seien „nicht für die Öffentlichkeit bestimmt“ gewesen. Die mutmaßlichen Hacker sollen zudem davon profitiert haben, indem sie „persönliche Daten und Inhalte im Darknet für erhebliche Geldsummen“ verkauft hätten. In der Beschwerdeschrift steht außerdem: „Allein im Jahr 2023 wurden 45 unveröffentlichte Songs von Ms. Grande gehackt, gestohlen und von den Beklagten veröffentlicht. Seit ihrem Musikdebüt im Jahr 2011 gab es Hunderte ähnlicher Leaks.“
Ein Insider aus dem Umfeld der Sängerin erklärte gegenüber dem Magazin: „Die Klage soll zukünftige Taten dieser Art abschrecken – nicht nur gegen Ariana, sondern auch zum Schutz der vielen Künstler, die ähnliche Eingriffe in ihre Privatsphäre und den Diebstahl ihrer kreativen Arbeit erlebt haben. Künstler sollten das Recht haben zu bestimmen, wie und wann ihre Kunst mit der Welt geteilt wird. Der rechtswidrige Diebstahl und die Verbreitung kreativer Werke untergraben dieses Recht und dürfen nicht toleriert werden.“







