Never ending Story!Michael Wendler schwänzt Gerichtstermin: Richterin erlässt Haftbefehl

Michael Wendler schwänzt Gerichtstermin: Richterin erlässt Haftbefehl
Michael Wendler schwänzt Gerichtstermin: Richterin erlässt Haftbefehl

IMAGO / Future Image

Redaktion KuTRedaktion KuT | 20.07.2021, 12:13 Uhr

Michael Wendler hat mal wieder Probleme mit den hiesigen Behörden. Der Wahl-Amerikaner lebt seit einigen Jahren in Florida und hat nun angeblich einen wichtigen Gerichtstermin in Deutschland geschwänzt.

Im letzten Jahr reiste Michael Wendler nach einem kuriosen selbstveröffentlichten Video auf Instagram überraschend aus Deutschland ab und zog sich mit seiner blutjungen Frau Laura Müller in Florida zurück. Bislang wurde er in Deutschland nicht wieder gesichtet.

Verfahren gegen den Wendler

Nun hätte der ehemalige, bisweilen erfolgreiche Schlagersänger eigentlich bei einem Gerichtstermin in Deutschland erscheinen müssen, tauchte aber nicht auf, wie die „Bild“-Zeitung berichtete.

Denn seit Dienstagmorgen läuft vor dem Amtsgericht Dinslaken der Prozess wegen „Beihilfe zum Vereiteln einer Zwangsvollstreckung in Tateinheit mit Bankrott in zwei Fällen.“

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Er wollte sich vertreten lassen

Eigentlich hätte man den Sänger persönlich vor Gericht erwartet, doch bereits am Montag soll klar gewesen sein, dass er vermutlich nicht erscheinen würde.

Denn wie die Zeitung weiter berichtete, soll der Wendler versucht haben einen Antrag zu stellen, um sich von seinem Anwalt vertreten zu lassen. Er stellte seinem Anwalt kurzfristig eine Vollmacht aus.

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Haftbefehl gegen den Wendler

Trotz des Antrags erwartete man den Sänger vor Gericht, immerhin hatte ihn sogar das Justiz-Ministeriums in den USA vorgeladen. Doch augenscheinlich erschien er nicht, deswegen zog die Richterin nun ihre Konsequenzen und beantragte Haftbefehl gegen Wendler.

Dem Einspruch von seinem Anwalt wurde nicht stattgegeben und der Haftbefehl steht weiter aus. Sollte sich Michael weigern nach Deutschland zu kommen, könnte ihm eine Abschiebung drohen.

Richter Henning Bierhaus vom Landgericht Duisburg sagtze vor Prozessbeginn gegenüber „Bild“: „Der Angeklagte wurde auf diplomatischem Wege mithilfe der US-Behörden geladen. Im Falle seines Nichterscheinens könnte der von ihm angefochtene Strafbefehl rechtskräftig werden. Dann wäre er vorbestraft.“