StarsGil Ofarim: Er braucht Dschungel-Gage für Schmerzensgeld für Hotelmitarbeiter

Gil Ofarim -23.09.2015 Hamburg - Eventpress MP BangShowbiz
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Gil Ofarim -23.09.2015 Hamburg - Eventpress MP

Bang ShowbizBang Showbiz | 05.02.2026, 14:00 Uhr

Gil Ofarim steht erneut im Fokus der Öffentlichkeit – diesmal wegen offener finanzieller Verpflichtungen aus dem Davidstern-Skandal.
Der Musiker ist aktuell einer der Teilnehmer im Dschungelcamp, spricht dort aber bewusst nicht über die Vergangenheit und seinen Skandal von 2021. Er beruft sich auf eine Verschwiegenheitsklausel, doch sein Anwalt scheint dieser nicht zu unterliegen. Er gab nun Details zu einer ausstehenden Zahlung preis, für die Dschungel-Gage dem Sänger gerade recht kommen dürfte.

Denn der 43-Jährige schuldet dem Hotelmitarbeiter, den er einst öffentlich des Antisemitismus beschuldigt hatte, eine Entschädigung. Diese wurde zugesagt, jedoch bisher nicht überwiesen. Grund: fehlende finanzielle Mittel. Jetzt soll ausgerechnet seine Teilnahme an der RTL-Show dabei helfen, das Kapitel abzuschließen.

In einem Instagram-Livestream erklärte Rechtsanwalt Dr. Alexander Stevens: „Er hat dem Hotelmitarbeiter ein angemessenes, aber durchaus üppiges Schmerzensgeld in Aussicht gestellt und sich verpflichtet, es zu bezahlen.“ Die vereinbarte Summe liege bei 40.000 Euro. „Das ist Geld, was er zu diesem Zeitpunkt nicht hatte“, führte er aus. Die Einnahmen aus dem Dschungelcamp könnten die Situation nun verändern. „Jetzt kann man eins und eins zusammenzählen, warum dieses Dschungelcamp nicht nur Fluch, sondern auch Segen sein kann“, so der Anwalt. Laut ‚Bild‘ soll Ofarim für seine Teilnahme eine Gage in Höhe von mindestens 275.000 Euro erhalten haben.

Der Hintergrund reicht mehrere Jahre zurück: 2021 hatte der Sänger in einem Video behauptet, in einem Leipziger Hotel antisemitisch beleidigt worden zu sein. Der beschuldigte Mitarbeiter bestritt dies. Vor Gericht gestand Ofarim schließlich 2023, dass seine Darstellung nicht der Wahrheit entsprach. Das Verfahren wurde anschließend gegen Auflagen eingestellt.