Gericht schmettert Klage abLady Gaga muss keinen Finderlohn an Komplizin der Hundediebe zahlen

Lady Gaga kann aufatmen. (smi/spot)
Lady Gaga kann aufatmen. (smi/spot)

Andrea Raffin/Shutterstock.com

SpotOn NewsSpotOn News | 11.07.2023, 15:00 Uhr

Lady Gaga muss keinen Finderlohn in Höhe von 500.000 Dollar zahlen. Ein Gericht wies die Klage einer Frau ab, die selbst an der Entführung von Gagas Hunden beteiligt war.

Lady Gaga (37) kann einen juristischen Sieg verbuchen. Wie das US-Klatschportal "TMZ" berichtet, muss die Sängerin keinen Finderlohn an die Frau zahlen, die ihre entführten Hunde zurückgebracht hatte. Die Frau namens Jennifer McBride hatte sich als Komplizin der Entführer entpuppt. Lady Gaga hatte 500.000 Dollar für die Person ausgelobt, die ihr ihre Hunde Gustav und Koji zurückbringen kann.

Video News

Das zuständige Gericht in Los Angeles schmetterte die Klage auf die Auszahlung des Finderlohns ab. Jennifer McBride solle nicht von einem Verbrechen profitieren, an dem sie beteiligt war, heißt es unter anderem in der Begründung. Die erfolglose Klägerin hat nun 20 Tage Zeit, um in Revision zu gehen.

2021: Schüsse auf Hundesitter

Blick zurück in den Februar 2021. Mehrere Männer überfielen den Hundesitter Ryan Fischer, der gerade mit Lady Gagas drei französischen Bulldoggen unterwegs war. Die Täter stießen Fischer zu Boden, um die Hunde zu entführen. Als der Hundesitter sich wehrte, schoss ihm einer der Männer in die Brust.

Ryan Fischer überlebte den Angriff schwer verletzt. Die Angreifer verschwanden mit zwei Hunden, den dritten ließen sie zurück. Laut eigener Aussage wollten sie die Hunde nicht entführen, um Lady Gaga zu erpressen, sondern weil die Rasse auf dem Markt gefragt sei. Der Mann, der auf Ryan Fischer schoss, wurde später wegen versuchten Mordes zu 21 Jahren Haft verurteilt.

Zwei Tage nach der Entführung lieferte Jennifer McBride Koji und Gustav in einer Polizeistation ab. Doch dann stellte sich heraus, dass sie die Täter kannte und sehr genau wusste, dass die Hunde gestohlen waren. Sie wurde wegen versuchter Hehlerei zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Was sie nicht daran gehindert hat, Lady Gaga auf die Auszahlung des Finderlohns zu verklagen.