StarsSean ‚Diddy‘ Combs erzielt verfahrensrechtlichen Sieg in seinem laufenden Bundesverfahren

Sean Combs - Avalon BangShowbiz
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Bang ShowbizBang Showbiz | 07.11.2025, 09:00 Uhr

Sean ‚Diddy‘ Combs hat in seinem laufenden Bundesverfahren einen verfahrensrechtlichen Sieg errungen.
Ein US-Gericht hat seinem Antrag auf eine beschleunigte Berufung stattgegeben – eine Entscheidung, die mündliche Verhandlungen bereits auf April 2026 vorziehen könnte. Das Urteil bietet dem Musikmogul, der derzeit eine 50-monatige Haftstrafe wegen Menschenhandels zum Zweck der Prostitution verbüßt, die Möglichkeit, Elemente seiner Verurteilung anzufechten, bevor seine Strafe fast vollständig verbüßt ist. Combs’ Anwaltsteam hatte argumentiert, dass ein regulärer Berufungsprozess, der 12 bis 18 Monate dauern könne, wahrscheinlich irrelevant wäre, wenn er erst abgeschlossen würde, nachdem Combs den Großteil seiner Strafe abgesessen hat.

Laut ‚Fox News‘ sei die Entscheidung des Gerichts, das Verfahren zu beschleunigen, kein Hinweis auf Zweifel an der Verurteilung oder den Beweisen, sondern diene dazu, sicherzustellen, dass das Berufungsverfahren sinnvoll bleibe. Der ehemalige Bundesstaatsanwalt Neama Rahmani, der nun die Kanzlei West Coast Trial Lawyers leitet, sagte, das Gericht habe erkannt, dass die Berufung nur dann wirklich Bedeutung habe, wenn sie abgeschlossen sei, bevor Combs den größten Teil seiner Haftzeit verbüßt habe. Er erklärte, diese Entscheidung könne es Combs ermöglichen, früher als erwartet in ein Übergangswohnheim oder in den Hausarrest überzugehen. Nach seiner Entlassung wird er fünf Jahre überwachten Bewährungsdienst ableisten müssen. Sein derzeitiges Entlassungsdatum ist auf den 8. Mai 2028 festgelegt.