StarsJustin Baldoni fordert Gericht auf, Blake Livelys Antrag abzulehnen

Justin Baldoni - It Ends With Us premiere 2024 - Getty BangShowbiz
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Bang ShowbizBang Showbiz | 14.07.2026, 10:00 Uhr

Justin Baldoni fordert Gericht auf, Blake Livelys Antrag auf acht Millionen Dollar Anwaltskosten abzulehnen.

Justin Baldoni hat ein Gericht aufgefordert, Blake Livelys Antrag auf Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von acht Millionen US-Dollar abzulehnen oder zumindest deutlich zu kürzen.
Die beiden ‚Nur noch ein einziges Mal‘-Co-Stars liefern sich seit Dezember 2024 einen Rechtsstreit. Lively hatte Baldoni, der auch Regie bei dem Film führte, sexuelle Belästigung sowie die Organisation einer gezielten Rufmordkampagne gegen sie vorgeworfen. Daraufhin reichten Baldoni und seine Produktionsfirma Wayfarer Studios eine Gegenklage gegen die 38-jährige Schauspielerin und ihren Ehemann Ryan Reynolds ein. Sie warfen dem Hollywood-Paar Verleumdung und Erpressung vor.

Im April 2026 einigten sich beide Seiten außergerichtlich. Nun hat der 42-jährige Filmemacher jedoch auf Livelys jüngsten Antrag reagiert. Die Schauspielerin fordert die Erstattung von acht Millionen US-Dollar (sieben Millionen Euro) an Anwaltskosten sowie zusätzlich 539.514,01 US-Dollar (473.364,20 Euro) für Auslagen und Nebenkosten. In einem am Montag (13. Juli) eingereichten Schriftsatz argumentierte Baldonis Anwaltsteam: „Lively hat ihrer Beweispflicht nicht genügt, glaubhaft darzulegen, dass die geltend gemachten Anwaltskosten und Auslagen angemessen sind. Daher sollte ihr Antrag vollständig zurückgewiesen werden.“

Baldoni hatte 2024 die ‚New York Times‘ auf 250 Millionen US-Dollar (219 Mio. Euro) verklagt. Er warf der Zeitung vor, ihn mit einem Bericht verleumdet zu haben, in dem behauptet wurde, er und sein PR-Team hätten eine Schmutzkampagne gegen Blake Lively organisiert. Die Klage wurde später abgewiesen. Anschließend beantragte die Zeitung die Erstattung von 181.622,70 US-Dollar an Anwaltskosten.

In der aktuellen Eingabe kritisiert Baldonis Team zudem, dass Livelys Rechtsvertretung übermäßig groß gewesen sei. Bei Anhörungen seien zahlreiche Anwälte gleichzeitig anwesend gewesen, zudem habe es übermäßige interne Besprechungen gegeben. Insgesamt seien 7.020,20 abrechenbare Stunden von 82 verschiedenen Mitarbeitern in Rechnung gestellt worden. Laut Baldonis Anwälten entspreche dies etwa dem Zwanzigfachen dessen, was Gerichte in vergleichbaren prominenten Verleumdungsverfahren bislang genehmigt hätten. Weiter heißt es: „Schon ein flüchtiger Blick auf Livelys Antrag zeigt, dass mehrere Anwälte dieselben Anhörungen besuchten, unzählige Stunden für interne Abstimmungen und Strategiebesprechungen berechnet wurden und – vorsichtig ausgedrückt – außergewöhnlich viel Zeit für Recherchen und Online-Ermittlungen aufgewendet wurde.“